Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der A3 AG
1. Geltungsbereich
Für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der A3 AG gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB»). Abweichende Bedingungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nur Vertragsbestandteil, sofern und soweit sie von der A3 AG ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind.
Die AGB gelten für sämtliche Geschäftsbereiche der A3 AG, namentlich:
• A3 AG Holzbau (A3H)
• A3 AG Modulbau (A3MB)
• A3 AG Baukoordinationen (A3BK)
Sofern einzelvertraglich nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die nachstehenden Bestimmungen sinngemäß für alle Geschäftsbereiche.
Soweit anwendbar, erfolgt die Vertragsabwicklung SIA-kompatibel unter Bezugnahme auf die Norm SIA 118.
2. Offerten und Vertragsabschluss
Offerten der A3 AG sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung zustande.
Erfolgt innert 2 Werktagen nach Erhalt keine schriftliche Rückmeldung, gilt die Auftragsbestätigung als genehmigt.
Elektronische Kommunikation (E-Mail) wird als rechtsgültig anerkannt.
Kostenermittlungen basieren auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen. Bei unvollständigen oder fehlerhaften Grundlagen haben Preisangaben Richtpreischarakter.
3. Preise und Vergütung
Alle Preise verstehen sich netto in CHF zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Nachträgliche Kostenanpassungen bleiben vorbehalten bei Materialpreisänderungen, Rohstoffmarktschwankungen, neuen Normen, Abgaben, Zöllen oder erheblichen Währungsschwankungen.
4. Planung, Beratung und Entwicklung
Leistungen in den Bereichen Planung, Beratung, Projektentwicklung, Engineering und technische Ausarbeitung erfolgen nach bestem Fachwissen und auf Basis der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Normen.
Eine Gesamtverantwortung für das Bauwerk wird nur übernommen, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
Für Schäden infolge unvollständiger Grundlagen, Projektänderungen oder Eingriffen Dritter wird – soweit gesetzlich zulässig – jede Haftung wegbedungen.
Urheber- und Nutzungsrechte verbleiben bei der A3 AG.
5. Technische Weiterentwicklung
Die A3 AG ist berechtigt, Konstruktionen, Materialien und Systeme im Rahmen der technischen Weiterentwicklung anzupassen, sofern Gleichwertigkeit gewährleistet bleibt.
6. Lieferung, Transport und Gefahrenübergang
Der Gefahrenübergang erfolgt mit Abgang der Ware ab Werk.
Lieferfristen sind unverbindlich. Verzögerungen infolge höherer Gewalt begründen keine Haftung.
7. Spezielle Bestimmungen Modulbau (A3MB)
7.1 Transport
Mehrkosten infolge Sonderbewilligungen, Polizeibegleitung oder Zufahrtserschwernissen werden separat verrechnet.
Die Baustellenzufahrt ist bauseits sicherzustellen.
7.2 Kranarbeiten
Kranleistungen werden – sofern nicht anders vereinbart – separat verrechnet.
Stellflächen, Tragfähigkeit und Schwenkbereiche sind bauseits bereitzustellen.
7.3 Montage
Fundationen, Maßhaltigkeit, Baustrom und Zugang sind bauseits sicherzustellen.
Mehrkosten infolge Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
8. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die Gewährleistungsbestimmungen nach SIA 118.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
9. Holz als Naturprodukt
Struktur- und Farbabweichungen sowie Rissbildungen innerhalb normativer Grenzwerte stellen keinen Mangel dar.
10. Zahlung und Verzug
Rechnungen sind innert 10 Tagen netto zahlbar.
Bei Verzug ist die A3 AG berechtigt, Leistungen einzustellen.
11. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der A3 AG.
12. Urheberrechte
Sämtliche Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der A3 AG.
13. Vertragsrücktritt
Ein Rücktritt ist nur gegen volle Vergütung und Schadenersatz zulässig.
14. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist CH-8910 Affoltern am Albis.